§ 1. Ziele und Organisation des Wettbewerbs um den Deutsch-Polnischen Tadeusz-Mazowiecki-Journalistenpreis
1. Ziele des Wettbewerbs um den Deutsch-Polnischen Tadeusz-Mazowiecki-Journalistenpreis (in Weiterem: DPJP) sind die Auszeichnung und Würdigung von qualitativ hochwertigem Journalismus in Deutschland und Polen sowie die Bekanntmachung und Prämierung von Publikationen, die:
- das Alltagsleben und die Probleme des jeweiligen Nachbarlandes näherbringen,
- das Wissen von Deutschen und Polen übereinander erweitern,
- das gegenseitige Verständnis politischer, sozialer, wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und kultureller Phänomene verbessern sowie
- Integration, Veränderungen und Probleme im Alltag in der Grenzregion auf einzigartige Weise dokumentieren.
2. Der DPJP wird für Beiträge ausgelobt, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des Vorjahres gedruckt, gesendet oder im Internet veröffentlicht wurden. Es werden nur Beiträge zugelassen, die den geltenden Teilnahmebedingungen entsprechen. Die Teilnahmebedingungen für den jeweiligen Wettbewerb sind auf den Webseiten www.medientage.org (in deutscher Sprache) und www.dnimediow.org (in polnischer Sprache) zu finden.
3. Veranstalter des Wettbewerbs sind die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit sowie das Land, welches den Wettbewerb im jeweiligen Jahr ausrichtet. Ausrichter sind abwechselnd die deutschen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Freistaat Sachsen und die polnischen Woiwodschaften Westpommern, Lebuser Land und Niederschlesien.
4. Der DPJP wird in den fünf Kategorien Print, Hörfunk, Fernsehen und Videoformate, Neue journalistische Formate und Lokaljournalismus in der Grenzregion ausgelobt.
5. Die Preisverleihung des DPJP findet jährlich in der von den Veranstaltern festgelegten Form statt. Informationen dazu werden auf den Webseiten www.medientage.org (in deutscher Sprache) und www.dnimediow.org (in polnischer Sprache) veröffentlicht.
§ 2. Finanzierung
1. Die Höhe der Preisgelder des DPJP wird von den Preisstiftern in einer Vereinbarung festgelegt. Im Jahr 2023 sind die Preisgelder auf insgesamt 25.000 Euro dotiert und verteilen sich auf fünf Kategorien.
2. Die Preisgelder des Wettbewerbs werden von den Preisstiftern zur Verfügung gestellt. Preisstifter sind die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit und die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Freistaat Sachsen sowie die Woiwodschaften Westpommern, Lebuser Land und Niederschlesien.
3. Die Finanzierungsbedingungen für die Preisgelder werden gesondert in einer Vereinbarung über die Preisgelder, die von den Preisstiftern jährlich getroffen wird, festgelegt.
4. Die Preisstifter können Förderer zur Mitfinanzierung des DPJPs gewinnen.
§ 3. Jury
1. Die Jury setzt sich aus acht Fachjuror:innen sowie acht Vertreter:innen der Institutionen, die den Journalistenpreis ausloben – der Stifter – zusammen. Bundesländer und Woiwodschaften benennen jeweils eine:n Fachjuror:in für eine der Kategorien Print, Hörfunk, Fernsehen und Videoformate. Für die Kategorie Neue journalistische Formate benennt die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit jeweils eine:n Fachjuror:in aus Deutschland und Polen.
2. Die Fachjuror:innen können aktive Journalist:innen aus Deutschland und Polen sein.
3. Die Preisstifter:innen schlagen Kandidat:innen für Fachjuror:innen vor und begründen deren Ernennung.
4. Die Amtszeit der Fachjuror:innen beträgt fünf Jahre. Nach dieser Zeit benennt das Bundesland / die Woiwodschaft ein Juror / eine Jurorin in einer anderen Kategorie als in der Amtszeit davor.
5. Die Jury entscheidet gemäß den Kriterien, die in §1 Abs.1 der Teilnahmebedingungen des DPJPs festgelegt wurden.
6. Die Jury arbeitet in zwei Schritten:
I. Aus den eingereichten Beiträgen wählen der deutsche und der polnische Teil der Jury auf Grundlage der Empfehlungen der Fachjuror:innen maximal drei Beiträge in jeder Kategorie aus.
II. Aus den nominierten Beiträgen wird im Rahmen einer gemeinsamen Jurysitzung eine Siegerarbeit in jeder Kategorie ausgewählt.
7. Die Beratungen des deutschen und polnischen Teils der Jury sowie die gemeinsamen Beratungen werden von dem:der Juryvorsitzenden geleitet. Es handelt sich dabei um eine:n Vertreter:in der SdpZ  oder eine von der SdpZ  benannte Person. Er/sie ist stimmberechtigt.
8. Bei der Abstimmung hat jedes Jurymitglied eine Stimme. Alle Jury-Mitglieder haben gleiches Stimmrecht. Der Preis wird für den Beitrag vergeben, der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit für zwei Beiträge ist die Stimme des Fachjurors / der Fachjurorin ausschlaggebend. Bei Stimmengleichheit für zwei Beiträge in der Kategorie Lokaljournalismus in der Grenzregion ist die Stimme der:die Vertreter:in des Ausrichters in der Jury ausschlaggebend.
9. Die Sitzungen können sowohl in Präsenz als auch online abgehalten werden.
10. Nimmt ein Jurymitglied an einer Sitzung nicht teil, so ist es verpflichtet, seine Empfehlungen schriftlich einzureichen, andernfalls hat er/sie kein Stimmrecht.
11. Die Jury-Mitglieder haben das Recht, in einer der Kategorien keinen Beitrag zu prämieren und auch in allen Kategorien keinen Beitrag zu prämieren.
12. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig.
13. Die Jurymitglieder sind zur Verschwiegenheit über das Verfahren verpflichtet.
§ 4. Teilnahmebedingungen des DPJPs
Die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs um den DPJP werden auf den Webseiten www.medientage.org (in deutscher Sprache) und www.dnimediow.org (in polnischer Sprache) veröffentlicht.

Warschau, November 2023